In Deutschland gibt es weder ein standardisiertes Erinnerungssystem, noch ist die Bevölkerung gegen einen Verlust von Impfdaten geschützt. Jeder Vierte hat keinen Impfpass oder weiß nicht, wo er liegt (>> BzgA). Impfpraxen und Patienten sind nicht vernetzt und ein Impfregister aus dem auch Surveillancedaten gezogen werden könnten, ist bislang nicht verwirklicht.

Zwar ist im e-Healthgesetz festgeschrieben, dass jeder Versicherte Anspruch auf eine Impfdokumentation in seiner elektronischen Patientenakte (ePA) hat, doch die Skepsis in der Bevölkerung ist noch groß, was den Datenschutz betrifft und ein generelles Erinnerungssystem ist auch aus der ePA heraus nicht vorgesehen.

Wenn ein elektronischer Impfpass gegenüber dem gelben Impfbuch wirklich einen Vorteil haben soll, dann muss er bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:

  1. Kopplung mit der Impfpraxis zum gegenseitigen Abgleich der Impfdokumentation
  2. Elektronisch signierte Zertifikate für alle Impfungen gemäß IfsG §22
  3. Interoperabilität der Praxisverwaltungs-Software (PVS) mit der ePA per MIO-Impfen (MIO – Medizinisches Informationsobjekt)
  4. Evidenzbasiertes Erinnerungssystem
  5. Datensicherheit und Datenschutz

Darüberhinausgehende Funktionen umfassen eine evidenzbasiere Entscheidungsunterstützung (Decision Support) zum Fehlermanagement in der Praxis sowie Hinweissysteme zu individuellen Impflücken (z. B. per Ampelsystem) und der Einbeziehung impfrelevanter Erkrankungen (z. B. über den ICD-10).

Entscheidet sich ein Impfling für eine Impfpass-App, so solte er seine Impfanamnese aus dem Impfbuch selber übernehmen oder sich mit der Impfpraxis elektronisch koppeln können, um seine Daten mit Praxisdaten zu synchronisieren.

Wenn der Patient seine Daten selber dokumentiert, müssen sie noch ärztlich validiert werden, das Pendant zur händischen Unterschrift im Impfbuch. Über eine entsprechende Server-Verbindung sollte es ermöglicht werden, den Impfstatus regelmäßig zu prüfen, zu berechnen und Erinnerungen per Pushfunktion zu versenden, wenn Impflücken bestehen.

Ärztliche Signaturen sollten gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach dem >> IfsG §22 Satz 2.5 per KV-Connect oder einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erstellt werden .

Die deutsche >> Telekomtocher T-Systems wurde in diesem Jahr (2022) von der WHO beauftragt, ein weltweit zugängliches Gateway zu erstellen, damit ärztliche Signaturen überall erkannt und validiert werden können. Das Prinzip funktioniert so, wie man es von den Corona-Impfzertifikaten in Deutschland und Europa kennt, wo die Coronazertifikate über eine Prüfsoftware mit einem EU-Gateway abgeglichen und validiert werden. Im Gegensatz zum gelben Impfbuch ist das Verfahren fälschungssicher und wird zu einer großen Vereinfachung führen, insbesondere bei internationalen und landesspezifischen Impfvorschriften wie z. B. gegen Gelbfieber, Masern, Meningokokken und anderen.  

Der elektronische Impfpass wird das gesamte Impfmanagement erheblich vereinfachen, indem Impfungen für einen rechtssicheren Nachweis gespeichert und Impflücken mit Hilfe eines „intelligenten“ Erinnerungssystems erkannt werden.

 

Interoperabilitaet epa

Interoperabilität zwischen allen Komponenten: Kopplung zwischen dem Impfmanagementsystem der Praxis und einer Impfpass-App (Quelle: gzim)


Weitere Informationen für Patienten enthält die >> Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Der aktuelle Stand und genaue Spezifikationen finden sich z. B. bei der >> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)