Kein Anspruch auf Ausstellung eines Impfzertifikats bei zweifacher Impfung mit dem Vakzin „Sputnik V“

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. September 2021, der den Beteiligten gestern zugestellt wurde, bestätigt, dass eine mit dem Vakzin „Sputnik V“ zweifach geimpfte Person die Ausstellung eines inländischen Nachweises hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht beanspruchen kann. Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat damit die Beschwerde des Antragstellers gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 1. September 2021 (Az. 5 L 1529/21.KS) zurückgewiesen. ...