Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Hannover - 24.11.2022 - Az. 2 A 460/22
Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt
COVID-19-SCHUTZIMPFUNG WAR KEINE DIENSTLICHE VERANSTALTUNG
Die 2. Kammer hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern. ... >> mehr