Die Impfempfehlungen der "Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut" sind vom Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung an "medizinischer Standard". Sie sind damit Grundlage der Rechtsprechung bei der Beurteilung von Schadensersatzansprüchen. Die Beachtung gehört zur ärztlichen Sorgfaltspflicht, wodurch bei Nichtbeachtung im Schadensfall eine Ersatzpflicht entstehen kann. Quelle: BGH, Urt. V. 15.2.2000, NJW 2000. 1784 - 1788
Die Empfehlungen der ständigen Impfkommission sind auch als kostenfreie STIKO-App für Android, iOS und Windows verfügbar. Download über die >> RKI-Website.