Pressemitteilung - Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, den 24.08.2021 - Nr. 56/2021
Bei Uneinigkeit der Eltern über Durchführung einer Corona-Schutzimpfung des fast 16-jährigen impfbereiten Kindes Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil
Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit heute veröffentlichtem Beschluss die Beschwerde einer Mutter zurück.