Pressemitteilung: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, 18.03.2021 - Nr. 18/2021
Bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen des Kindes Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der STIKOzustimmenden Elternteil
Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Über die allgemeine Impffähigkeit des Kindes muss unabhängig von einer konkreten Impfung kein Sachverständigengutachten eingeholt werden, da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Impfsituation ärztlich zu prüfen ist und bei einer Kontraindikation zu unterbleiben hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit heute veröffentlichtem Beschluss die Beschwerde eines Vaters zurück.